Übersicht: Handbuch

Veröffentlicht am 18. Dez.. 2023

Kostenschätzung

Inhaltsangabe

Bevor ein Projekt umgesetzt werden kann, muss eine Schätzung der Kosten erstellt werden. Bei dieser Schätzung geht es nicht darum, die Kosten auf den Cent genau vorherzusagen, sondern um eine überschlägige Ermittlung der Kosten [1].

Vorplanung

Um die Kostenschätzung zu erstellen, muss eine Projekt- und Planungsvorbereitung (die sogenannte Vorplanung) durchgeführt werden. Sie umfasst folgende Stichpunkte:

  • kurze Darstellung der Aufgabe
  • Definition der Beteiligten [INTERNER LINK]
  • Zustandsfeststellung / Schadensanalyse [INTERNER LINK],
  • Zielbestimmung
  • Festlegung der Maßnahmen, die zur Zielerreichung notwendig sind
  • Integration aller Planungsleistungen
  • Vorverhandlung, ob das geplante Projekt genehmigungsfähig ist

Kurze Darstellung der Aufgabe
Hier werden Angaben dazu gemacht, wer (Auftraggeber) etwas machen will, mit welchem Ziel [2] es gemacht werden soll und was für Schäden dabei zu bearbeiten sind.

Definition der Beteiligten
Hier werden diejenigen Beteiligten erfasst, die direkt Aussagen zu den entstehenden Kosten machen können. In der Regel sind bei der Kostenschätzung für ein typisches Industriedenkmal ein Architekt, ein Statiker, ein Schadstoffgutachter und ein Fachplaner (zum Beispiel für Betonsanierung, Restaurierung etc.) beteiligt.

Zielbestimmung und Festlegung der Maßnahmen
Hier kommt es vor allem auf die Reihenfolge an: Erst wenn das Ziel eindeutig bestimmt wurde, können die entsprechenden Maßnahmen festgelegt werden. Und erst wenn die Maßnahmen feststehen, können die Kosten geschätzt werden.

Integration aller Planungsleistungen
Bei der Definition der Beteiligten wurde geklärt, dass bei einem Industriedenkmal häufig mehrere Planer ihren jeweiligen Beitrag aus ihrer jeweiligen Fachsicht erbringen. Diese Einzelbeiträge mehrerer Planer sollten nicht ohne Absprache nebeneinander geplant werden, sondern müssen untereinander abgestimmt werden. Ein verantwortlicher Planer – in der Regel ein Architekt – übernimmt hier die Funktion, die Einzelleistungen in ein Gesamtwerk zu integrieren. . Hier kann es aufgrund der unterschiedlichen Schwerpunkte zu Differenzen zwischen den einzelnen Fachleuten kommen, die letztlich in einem Kompromiss aufgelöst werden müssen, um ein tragfähiges Gesamtkonzept zu erhalten[3]. Wenn die Integration aller einzelnen Planungen abgeschlossen ist, kann alles in einer Kostenschätzung zusammengefasst werden.

Vorverhandlung
Weil das Industriedenkmal – wie der Name sagt – dem Denkmalschutz unterliegt, müssen alle Maßnahmen im Sinne des Denkmalschutzes genehmigungsfähig sein. Auflagen von Geldgebern – häufig handelt es sich um öffentlich geförderte Maßnahmen – können weitere Vorverhandlungen notwendig machen.

Kostenschätzung

Die Kosteneinschätzung auf der Basis der Vorplanung relativ einfach durchzuführen. Sie besteht aus:

  • Maßnahmen (wurden in der Vorplanung festgelegt);
  • Ermittlung eines pauschalierten Gesamtpreises für die jeweilige Maßnahme sowie der Planungskosten (also der Summe aller Honorare für die beteiligten Planer);
  • Summe aller Maßnahmenkosten und Planungskosten.

Erläuterung zum Stichwort Preise:

Anders als im herkömmlichen Baugewerbe gibt es für die Konservierung, Restaurierung und Sanierung von Industriedenkmalen keinen „Baupreisindex“, in dem die entsprechenden Einheitspreise einfach nachgeschlagen werden können. Hier hilft nur die Erfahrung aus vorangegangenen Maßnahmen, die mit der aktuell zu schätzenden vergleichbar erscheinen.

Die Kostenschätzung wird als Tabelle zusammengefasst. [LINK]

Wenn mehrere Erhaltungsziele betrachtet werden, muss für jedes Ziel eine eigene Kostenschätzung erstellt werden. Der Aufbau bleibt dabei gleich.

Für Einkommenssteuerpflichtige gilt: Bei der Erstinvestition sollte die Frage der Inanspruchnahme der Steuervergünstigung gemäß §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz beachtet werden. Sie gilt für Baudenkmale und denkmalgemäße Parks, Gärten und Umfelder.

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