Anerkannte Regeln der Technik | Gesetze, Normen, Richtlinien
Bei der Erhaltung von Industriedenkmalen gilt es einiges zu beachten. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und andere Regelwerke. Sie sind nicht nur einzuhalten, sondern können zugleich auch als Richtschnur dienen.
Anerkannte Regeln der Technik
Die Anerkannten Regeln der Technik sind eine Sammlung an Regeln, die auf Erkenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis beruhen. Sie beinhalten sowohl geschriebene als auch ungeschriebene Regeln der Technik, die beachtet werden müssen, um Gefahren auszuschließen. In den betreffenden Fachkreisen sind sie bekannt und werden als richtig anerkannt.
Eine Übersicht über Merkblätter, Richtlinien und Normen für das Planen und Bauen nach dem Stand der Technik bietet die Seite der Baufachinformation.
Erarbeitet und herausgegeben werden sie in Deutschland u. a. von
- Deutsches Institut für Normung (DIN)
- Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
Auf den Seiten der entsprechenden Akteure sind verschiedene Inhalte zu erwerben. Vor allem die DIN-Normen, die WTA-Merkblätter und die VDI-Richtlinien sind für den Erhalt von Baudenkmalen von Interesse. Ihr Erwerb ist kostenpflichtig.
Die neue Richtlinienreihe VDI/WTA 3817 widmet sich Baudenkmalen und denkmalwerten Gebäuden.
Normen des CEN/TC 346 „Erhaltung des kulturellen Erbes“
Seit 2004 ist das Thema „Erhaltung des kulturellen Erbes“ auch im Rahmen der Normierung auf europäischer Ebene anerkannt. Mit der Einrichtung des Technischen Komitees (TC 346) findet sie institutionell Anwendung. 2006 folgte die Einberufung eines deutschen Spiegelausschusses beim DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau). Das Aufgabengebiet des Ausschusses umfasst die Erarbeitung und Pflege von Normsetzungen zum Themengebiet „Erhaltung des kulturellen Erbes“.
Die Normen des CEN/TC 346 „Erhaltung des kulturellen Erbes“ finden in Deutschland mehr und mehr Anwendung bei der Arbeit der Museen und bei der Denkmalpflege. Sie werden sie zum Beispiel bei der Beschreibung von Leistungen als Vorlage verwendet und fließen in die Leistungsbeschreibungen von Beschaffungsmaßnahmen ein. Eine vollständige Liste aller bisher erschienen Normen befindet sich hier.
Aus dieser Normenreihe sind für Industriedenkmale besonders interessant:
- Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011
- Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandsaufnahme an beweglichem Kulturerbe; Deutsche Fassung EN 16095:2012
- Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandserhebung und Bericht für das gebaute Kulturerbe; Deutsche Fassung EN 16096:2012
- Erhaltung des kulturellen Erbes – Erhaltungsprozess – Entscheidungsprozesse, Planung und Umsetzung; Deutsche und Englische Fassung EN 16853:2017
- Erhaltung des kulturellen Erbes – Leitlinien für die Verbesserung der Energieleistung von historisch, architektonisch oder kulturell wertvollen Gebäuden; Deutsche und Englische Fassung EN 16883:2017
- Erhaltung des kulturellen Erbes – Integrierte Schädlingsbekämpfung (IPM) zum Schutz des kulturellen Erbes; Deutsche Fassung EN 16790:2016
Siebzehn DIN-EN-Normen (Originaltexte) sind als beim Beuth-Verlag als Taschenbuch erschienen.
WTA-Merkblätter
Die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. (WTA) unterhält acht unterschiedliche Referate. Jedes Referat erarbeitet die sogenannten WTA-Merkblätter. Aktuell sind gut 70 Merkblätter verfügbar. Inhaltlich umfassen die Merkblätter folgende Themen:
- Holz / Holzschutz
- Oberflächentechnologie
- Naturstein
- Mauerwerk / Bauwerksabdichtung
- Beton
- Fachwerk / Holzkonstruktionen
Eine Zusammenstellung der aktuellen WTA-Merkblätter ist auf den Seiten der WTA zu finden.
VDI-Richtlinien
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) ist der drittgrößte technische Regelsetzer in Deutschland. Jährlich werden etwa 220 bis 240 VDI-Richtlinien neu oder in einer aktualisierten Fassung veröffentlicht.
Drei Richtlinien sind von besonderem Belang:
- VDI-Richtlinie: VDI 3798 Blatt 2 Untersuchung und Behandlung von immissionsgeschädigten Werkstoffen, insbesondere bei kulturhistorischen Objekten – Anleitung zur Dokumentation.
- VDI-Richtlinie: VDI 3817 Baudenkmale und denkmalwerte Gebäude: Blatt 1 Allgemeine Anforderungen und Planungsgrundlagen, Blatt 2 Baukonstruktion, Blatt 3 Technische Gebäudeausrüstung, Blatt 4 Facility Management und Gebäudeunterhaltung.
- VDI-Richtlinie: VDI 6200 Standsicherheit von Bauwerken | Regelmäßige Überprüfung
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B)
Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere dazu, das Fehlen von spezifischen Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht auszugleichen.
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, in Bauverträgen mit ihren Auftragnehmern die Geltung der VOB/B zu vereinbaren.
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Grundsätzlich ist die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (kurz HOAI) eine Verordnung, mit deren Hilfe das Planungshonorar berechnet werden kann – nicht jedoch die Kosten für Ausführungsleistungen. Sie gilt nur in Deutschland. Die HOAI ist ein verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig.
Neben der Honorarberechnung gibt die HOAI eine Gliederung für einen Projektablauf vor: Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der HOAI in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu. Die Leistungsphasen lauten:
- Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
- Vorplanung mit Kostenschätzung
- Entwurfsplanung und Kostenberechnung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
- Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
- Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
- Objektbetreuung
Die Gliederung in 9 Leistungsphasen ist auch jenseits der Honorarberechnung eine sehr gute Vorlage, um Projekte zu strukturieren (mehr dazu auch hier). In den verschiedenen Anlagen zur HOAI werden konkrete Informationen zum Inhalt der einzelnen Leistungsphasen gegeben, beispielsweise in Anlage 10.
Aktuell gültig ist die HOAI 2013, zahlreiche Informationen über das komplexe Thema rund um ddie HOAI und einen Onlinerechner zur Honorarermittlung hier.